Beispielrechnung im Schadensfall einer 6gliedrigen Brücke
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Entstandene Kosten bei der Neuerstellung des Schadensfalls
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Laborkosten
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2.000,- €
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Dies sind die entstandenen Material- und Laborkosten.
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Zahnarzthonorar
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(990,- € Kassenanteil + 510,- €) = 1.500,- €
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Der Zahnarzt hat im Beispiel ein Honorar von insgesamt 1.500,-€. Davon bekommt er einen Teil von der Krankenkasse (990,-) erstattet. Da die Kasse aufgrund der Gewährleistungspflicht des Zahnarztes während der ersten 2 Jahre nichts zahlt, übernimmt die Versicherung den Kassenanteil nach den 6 Monaten bis zu den zwei Jahren.
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SUMME
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3.500,- €
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Es entstehen Gesamtkosten für die Neuerstellung des Zahnersatzes von 3.500,-€. Diese Rechnung reicht das Labor bei der Versicherung ein.
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Rückvergütung im Garantiefall
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Laborkosten
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2.000,- €
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siehe oben
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Labor zahlt an Zahnarzt
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510,- €
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Das Labor zahlt dem Zahnarzt 510,-€. Da er 990,-€ bereits von der Krankenkasse bekommt, sind die 510,-€ die verbliebene Differenz, damit der Zahnarzt sein komplettes Honorar zurückerstattet bekommt.
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Altmetallwert
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140,- €
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Das Labor hat in diesem Beispiel einen weiteren Erlös durch die Rückgabe von Altmetall des kaputten Zahnersatzes von 140,-€.
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Labor-Eigenanteil
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250,- €
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Das Labor hat einen Eigenanteil bei einer Brücke von 250,-€
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Labor erhält von Versicherung
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2.000,- € + 510,- € - 140,- € - 250,- € ------------
2.120,- €
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Das Labor bekommt also von der Versicherung 2120,-€ rückvergütet. Davon zahlt es dem Zahnarzt sein restliches Honorar. Der Wert des Altmetalls, den das Labor von der zerstörten Arbeit wiederbekommt, wird gegengerechnet, genauso wie der Selbstbehalt.
100 % Rückerstattung
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