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Beispielrechnung im Schadensfall einer 6gliedrigen Brücke

Entstandene Kosten bei der Neuerstellung des Schadensfalls
Laborkosten 2.000,- € Dies sind die entstandenen Material- und Laborkosten.
Zahnarzthonorar (990,- € Kassenanteil + 510,- €) = 1.500,- € Der Zahnarzt hat im Beispiel ein Honorar von insgesamt 1.500,-€. Davon bekommt er einen Teil von der Krankenkasse (990,-) erstattet. Da die Kasse aufgrund der Gewährleistungspflicht des Zahnarztes während der ersten 2 Jahre nichts zahlt, übernimmt die Versicherung den Kassenanteil nach den 6 Monaten bis zu den zwei Jahren.
SUMME 3.500,- € Es entstehen Gesamtkosten für die Neuerstellung des Zahnersatzes von 3.500,-€. Diese Rechnung reicht das Labor bei der Versicherung ein.
Rückvergütung im Garantiefall
Laborkosten 2.000,- € siehe oben
Labor zahlt an Zahnarzt 510,- € Das Labor zahlt dem Zahnarzt 510,-€. Da er 990,-€ bereits von der Krankenkasse bekommt, sind die 510,-€ die verbliebene Differenz, damit der Zahnarzt sein komplettes Honorar zurückerstattet bekommt.
Altmetallwert 140,- € Das Labor hat in diesem Beispiel einen weiteren Erlös durch die Rückgabe von Altmetall des kaputten Zahnersatzes von 140,-€.
Labor-Eigenanteil 250,- € Das Labor hat einen Eigenanteil bei einer Brücke von
250,-€
Labor erhält von Versicherung 2.000,- €
+ 510,- €
- 140,- €
- 250,- €
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2.120,- €
Das Labor bekommt also von der Versicherung 2120,-€ rückvergütet. Davon zahlt es dem Zahnarzt sein restliches Honorar. Der Wert des Altmetalls, den das Labor von der zerstörten Arbeit wiederbekommt, wird gegengerechnet, genauso wie der Selbstbehalt.

100 % Rückerstattung